Wussten Sie eigentlich, dass die gewerbsmäßige Ausbildung und die Anleitung zur Ausbildung von Hunden seit August 2014 der Erlaubnis durch das zuständige Veterinäramt bedarf?

Wer als Trainer bis dahin den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nicht eingereicht hatte, lief Gefahr seinen Betrieb von jetzt auf sofort schließen zu müssen.

Man sollte meinen, dass das doch wohl niemandem passieren konnte, aber es gab erstaunlich viele KollegInnen, die diese Frist trotz allem TamTam im Vorfeld verschlafen haben.

Quer durch die Trainerszene löste die Umsetzung des Gesetzes vor Ort entweder freudige Erwartung oder auch Entsetzen aus.

Nach inzwischen gut einem halben Jahr herrscht allgemeine Ernüchterung.

Die zuständigen Behörden haben nicht nur von Bundesland zu Bundesland die Vorgaben extrem unterschiedlich ausgelegt, sondern sogar von Gemeinde zu Gemeinde.

Ich freue mich einfach, Ihnen hiermit bestätigen zu können, dass mir die oben genannte Erlaubnis im Februar 2015 erteilt wurde.